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1) Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung des Anhängers jeweils gültigen Preisliste.
Der Mieter erhält auf Wunsch eine Ausfertigung.
Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag.
2) Zahlungsweise
Die Zahlungsweise (Barzahlung oder Rechnung) wird im Mietvertrag vereinbart.
Der Vermieter kann eine Anzahlung verlangen. Kommt der Mieter mit zu leistenden Zahlungen hier in
Verzug beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
3) Reservierung, Übergabe und Abbestellung
4) Nutzung des Anhängers
5) Haftung
Der Anhänger ist gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert. Im Schadenfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung gemäß Preisliste.
6) Rücknahme des Anhängers
Bei der Rücknahme des Anhängers wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt, auf dem eventuelle Beschädigungen oder Verluste vermerkt werden.
7) Verhalten bei Beschädigungen etc.
Der Mieter hat bei Diebstahl, Brand oder sonstigen Beschädigungen umgehend die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter auch bei selbst verschuldeten Beschädigungen ohne Einwirkung Dritter. Der Mieter ist nicht berechtigt gegnerische Ansprüche im Falle eines Vorkommnisses anzuerkennen.
8) Mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag sind unwirksam.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Parteien am Geschäftssitz des Vermieters.
Gez.
Miettoiletten-vonnebenan.de
Lütjensee, September 2010