Mietbedingungen für WC-Anhänger

1) Mietpreis

Es gelten die Preise der bei Anmietung des Anhängers jeweils gültigen Preisliste.

Der Mieter erhält auf Wunsch eine Ausfertigung.

Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag.

 

2) Zahlungsweise

Die Zahlungsweise (Barzahlung oder Rechnung) wird im Mietvertrag vereinbart.

Der Vermieter kann eine Anzahlung verlangen. Kommt der Mieter mit zu leistenden Zahlungen hier in

Verzug beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

3) Reservierung, Übergabe und Abbestellung

  1. Reservierungen sind nur verbindlich bei schriftlicher Fixierung im Mietvertrag. Sollte der zu mietende Anhänger nicht schriftlich festgelegt sein, oder der Anhänger nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist auch der Vermieter berechtigt die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzten Fall erhält der Mieter seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück, jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Der Anhänger wird vom Vermieter an einen zu benennenden und entsprechend geeigneten sowie zulässigen Platz angeliefert. Die Anlieferung erfolgt im Regelfall kostenfrei in einem Radius von 40 km, ausgehend vom Firmensitz. In Ausnahmefällen kann ein Aufbau auch an Standorten in weiterer Entfernung durchgeführt werden, hierzu wird ein entsprechender Aufschlag in den Mietpreis eingerechnet.

 

4) Nutzung des Anhängers

  1. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
  2. Der Zugang zu Wasserzulauf, Abwasser und Strom liegt in der Verantwortung des Mieters, der Vermieter schließt ordnungsgemäß an. Eventuelle Umweltschäden durch die Abwässer bzw. durch den Abwasseranschluss liegen in der Verantwortung des Mieters.
  3. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass keine Schäden durch Frost entstehen.

 

5) Haftung

Der Anhänger ist gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert. Im Schadenfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung gemäß Preisliste.

 

6) Rücknahme des Anhängers

Bei der Rücknahme des Anhängers wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt, auf dem eventuelle Beschädigungen oder Verluste vermerkt werden.

 

7) Verhalten bei Problemen mit dem Toilettenanhänger

Sollte ein technisches Problem auftreten, bitte IMMER umgehend den Service-Mitarbeiter informieren und dessen Anweisungen folgen.
Bei einem Notfall-Service-Einsatz, der auf Eigenverschulden des Mieters zurückzuführen ist, berechnen wir wie folgt:

  • 50,00 € einmalige Notdienstpauschale
  • 55,00 € jede angefangene Arbeitsstunde vor Ort
  • 0,60 € pro gefahrenen Kilometer Hin- und Rückweg (Google Maps)

85,00 € jede angefangene Arbeitsstunde vor Ort (Sonn-/ Feiertage)

Die genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8) Stornierung

Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Monaten vor Mietbeginn, verpflichtet sich der Mieter

an den Vermieter 30% des Gesamtpreises zu entrichten.

Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Monaten vor Mietbeginn, verpflichtet sich der Mieter

an den Vermieter 70% des Gesamtpreises zu entrichten.

Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Monat vor Mietbeginn, verpflichtet sich der Mieter

an den Vermieter 100% des Gesamtpreises zu entrichten.

 

9) Mündliche Nebenabsprachen zum Mietvertrag sind unwirksam.

 

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Parteien am Geschäftssitz des Vermieters.

 

Gez.

miettoiletten-vonnebenan.de

Poggensee, Januar 2020

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